Ihr Weg zur Kur

Wer trägt die Kosten?

Wenn die Kur medizinisch notwendig geworden ist, gibt es innerhalb dem gegliederten System unserer Sozialversicherung und nach dem Beamtenrecht die Möglichkeit, die Kosten von einem der Leistungsträger, z. B. Ihre Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle, ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen. Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Die deutschen Heilbäder und Kurorte verfügen über vielseitige Angebote und sind gern bereit, Ihnen bei der Auswahl behilflich zu sein.

Ihr Weg zur Kur

Ihr Weg zur Kur

Der Arzt / Die Ärztin

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Amtliche Begutachtung der Notwendigkeit einer Kur

Wer trägt die Kosten?

Ambulante Vorsorge oder Rehabilitationskur

Die stationäre Vorsorge oder Rehabilitationskur - Stationäre Anschluss-Rehabilitation

Kuren für Mütter/Väter, auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Echtes Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung

Gesetzliches Kurintervall

Angebote