Wenn die Kur medizinisch notwendig geworden ist, gibt es innerhalb dem gegliederten System unserer Sozialversicherung und nach dem Beamtenrecht die Möglichkeit, die Kosten von einem der Leistungsträger, z. B. Ihre Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle, ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen. Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Die deutschen Heilbäder und Kurorte verfügen über vielseitige Angebote und sind gern bereit, Ihnen bei der Auswahl behilflich zu sein.