Nach § 24 und 41 des Sozialgesetzbuches V haben Mütter/Väter auch zusammen mit ihren Kindern spezielle Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Vorsorgekuren durch Krankenkassen, wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse sowie den kirchlichen und gemeinnützigen Trägern (z. B. Caritas, AWO, DRK etc.) oder direkt beim Müttergenesungswerk.