Ihr Weg zur Kur

Kuren für Mütter/Väter, auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Nach § 24 und 41 des Sozialgesetzbuches V haben Mütter/Väter auch zusammen mit ihren Kindern spezielle Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Vorsorgekuren durch Krankenkassen, wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse sowie den kirchlichen und gemeinnützigen Trägern (z. B. Caritas, AWO, DRK etc.) oder direkt beim Müttergenesungswerk.

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Der Arzt / Die Ärztin

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Amtliche Begutachtung der Notwendigkeit einer Kur

Wer trägt die Kosten?

Ambulante Vorsorge oder Rehabilitationskur

Die stationäre Vorsorge oder Rehabilitationskur - Stationäre Anschluss-Rehabilitation

Kuren für Mütter/Väter, auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Echtes Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung

Gesetzliches Kurintervall

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