Ihr Weg zur Kur

Gesetzliches Kurintervall

Gesetzlich dürfen Kuren alle vier Jahre bewilligt werden. Ausgenommen die ambulante Vorsorgemaßnahme, die alle drei Jahre genehmigt werden darf. Eine frühere Wiederholung ist lediglich bei medizinisch indizierten Ausnahmen bei bestimmten Erkrankungen z. B. Rheuma möglich.

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Der Arzt / Die Ärztin

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Amtliche Begutachtung der Notwendigkeit einer Kur

Wer trägt die Kosten?

Ambulante Vorsorge oder Rehabilitationskur

Die stationäre Vorsorge oder Rehabilitationskur - Stationäre Anschluss-Rehabilitation

Kuren für Mütter/Väter, auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Echtes Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung

Gesetzliches Kurintervall

Angebote