Reichen ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen nicht aus, dann kann die Krankenkasse bzw. der zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Kurklinik, einem Sanatorium oder einer Rehabilitationseinrichtung bewilligen. Hierbei werden vom Leistungsträger in der Regel für drei Wochen die gesamten Kosten übernommen, es sei denn, für die Krankheit ist eine andere feste Behandlungszeit vorgegeben oder eine Verlängerung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich. Die Selbstbeteiligung beträgt auch hier 10 Euro pro Kurtag.