Ihr Weg zur Kur

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort bzw. bei Ihrem Arzt erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und auch die Antragsformulare. Beihilfeberechtigte wenden sich an ihre Beihilfestelle.

Ihr Weg zur Kur

Ihr Weg zur Kur

Der Arzt / Die Ärztin

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Amtliche Begutachtung der Notwendigkeit einer Kur

Wer trägt die Kosten?

Ambulante Vorsorge oder Rehabilitationskur

Die stationäre Vorsorge oder Rehabilitationskur - Stationäre Anschluss-Rehabilitation

Kuren für Mütter/Väter, auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Echtes Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung

Gesetzliches Kurintervall

Angebote