Ihr Weg zur Kur

Der Arzt / Die Ärztin

Es ist Sache des/r Arztes/Ärztin, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen bzw. eine Kur oder sogar einen geeigneten Kurort bzw. eine -einrichtung mit geeigneten Therapiekonzepten zu empfehlen. Je nach Schwere des Krankheitszustandes wird Ihr Arzt zu einer ambulanten oder stationären Kur raten. Beide Kurformen dauern in der Regel drei Wochen.

Schriftlicher Antrag des Arztes gem. Rehabilitationsrichtlinien

Seit dem 1. April 2007 müssen Vertragsärzte eine Zusatzqualifikation gem. § 11 Reha-Richtlinien vorweisen, um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gem. §§ 40, 41 SGB V verordnen zu dürfen. Ausgenommen ist die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Vorsorge nach §§ 23 und 24 SGB V. Das bedeutet, dass der niedergelassene Arzt, wie bisher, die ambulante Vorsorgemaßnahme einleiten kann. Bitte weisen Sie Ihren behandelnden Arzt ggf. daraufhin.

Ihr Weg zur Kur

Ihr Weg zur Kur

Der Arzt / Die Ärztin

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Amtliche Begutachtung der Notwendigkeit einer Kur

Wer trägt die Kosten?

Ambulante Vorsorge oder Rehabilitationskur

Die stationäre Vorsorge oder Rehabilitationskur - Stationäre Anschluss-Rehabilitation

Kuren für Mütter/Väter, auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Echtes Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung

Gesetzliches Kurintervall

Angebote

Bildnachweise

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