Wenn Sie eine ambulante Vorsorgeleistung der Krankenkasse durchführen, bietet eine Reihe von Kurorten Möglichkeiten, in den örtlichen Kinderkrippen oder Kindergärten Kurgastkinder zeitweilig oder auch ganztägig mit betreuen zu lassen. Bei stationären Kur- und Rehamaßnahmen ist die Begleitung von Kindern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, generell nicht vorgesehen. Es sei denn, es handelt sich um spezielle Mütter-/ Väter-Kind-Kuren. Sie sollten sich vor Kurantritt bei der Kur- oder Klinikverwaltung des von Ihnen ausgewählten Kurortes über solche Voraussetzungen erkundigen.