Sobald Sie den Antrag gestellt haben, prüft Ihre Krankenkasse, ob Sie alle notwendigen medizinischen Unterlagen eingeschickt haben und ob diese aussagekräftig sind. Ist das der Fall, kann eine neutrale medizinische Institution, wie z.B. der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt, Ihren Antrag prüfen. Er unterstützt die Krankenkasse dabei, sich ein Urteil zu bilden. Oft erfolgt diese Begutachtung anhand der Krankenakte und auf schriftlichem Wege. Es kann aber auch eine weitere ärztliche Untersuchung angeordnet werden.
Sollten Sie eine Ablehnung ohne vorherige persönliche Untersuchung erhalten, können Sie in Absprache mit dem Arzt Widerspruch einlegen. Informationen und Hilfestellungen dazu erhalten Sie auch beim Deutschen Heilbäderverband e.V. in Berlin. Wenn die Kur anerkannt wird, übernimmt Ihr Leistungsträger wie die Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle o. a. die Kosten für Ihre Behandlung und bei Bedarf sogar den dazugehörigen Aufenthalt. Wie viel das genau ist, hängt von vielen Faktoren ab und wird immer individuell berechnet.