Wissenswertes über die Kur

In Deutschland gibt es insgesamt 350 prädikatisierte Heilbäder und Kurorte. Innovation und Tradition sind hier gleichermaßen zuhause. Das Resultat: Maßgeschneiderte Angebote und Therapien auf Basis traditioneller Naturheilmittel und -verfahren oder neuester Erkenntnisse aus der Medizin. Die staatlich anerkannten Heilbäder und Kurorte in Deutschland setzen als moderne Kompetenzzentren in Sachen Gesundheit Maßstäbe. Ob Kur, Reha, Prävention oder Medical Wellness – tanken Sie Energie, Vitalität und Lebensfreude. Es gibt viele Möglichkeiten.

Die Kur auf Rezept

Erholung ist die beste Medizin, dass weiß auch Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin. Wenn Sie bereits alle notwendigen Therapien an Ihrem Wohnort ausgeschöpft haben und sich die gewünschte Verbesserung einfach nicht einstellt, können Sie eine Kur beantragen. Zunächst sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin klä-ren, welche Art von Kur für Sie infrage kommt: Ambulant oder stationär? Vorsorge oder Reha? Mutter-/Vater-Kind-Kur oder Kompaktkur? Ihr Arzt kennt Ihre Krankheitsgeschichte genau und kann deshalb sehr gut einschätzen, welche Therapien und Kur-Anwendungen die beste Wirkung versprechen. Gemeinsam legen Sie dann die Ziele der Kur und deren Schwerpunkt der Behandlung und vielleicht auch gleich einen passenden Kurort fest und stellen den Kurantrag.
 
Der Kur- bzw. Badearzt vor Ort wird dann mit Ihnen den für Sie passenden Behandlungsplan festlegen. Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare.
 
WICHTIG: Stationäre Kuren und ambulante Rehabilitationen dürfen nur besonders qualifizierte Mediziner verordnen. Fragen Sie deshalb vorher Ihren Arzt/Ihre Ärztin, ob die Berechtigung dazu vorliegt. Falls nicht, kann er/sie sicher einen Kollegen empfehlen – oder Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach.

Von der Begutachtung zur Bewilligung

Sobald Sie den Antrag gestellt haben, prüft Ihre Krankenkasse, ob Sie alle notwendigen medizinischen Unterlagen eingeschickt haben und ob diese aussagekräftig sind. Ist das der Fall, kann eine neutrale medizinische Institution, wie z.B. der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt, Ihren Antrag prüfen. Er unterstützt die Krankenkasse dabei, sich ein Urteil zu bilden. Oft erfolgt diese Begutachtung anhand der Krankenakte und auf schriftlichem Wege. Es kann aber auch eine weitere ärztliche Untersuchung angeordnet werden.
 
Sollten Sie eine Ablehnung ohne vorherige persönliche Untersuchung erhalten, können Sie in Absprache mit dem Arzt Widerspruch einlegen. Informationen und Hilfestellungen dazu erhalten Sie auch beim Deutschen Heilbäderverband e.V. in Berlin. Wenn die Kur anerkannt wird, übernimmt Ihr Leistungsträger wie die Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle o. a. die Kosten für Ihre Behandlung und bei Bedarf sogar den dazugehörigen Aufenthalt. Wie viel das genau ist, hängt von vielen Faktoren ab und wird immer individuell berechnet.

Der gesetzliche Eigenanteil

Wie bei den meisten anderen Leistungen der Krankenkassen fällt auch bei Kuren eine Selbstbeteiligung an. Sie wird direkt an die Einrichtung gezahlt, also an die Kur-Klinik oder das Reha-Zentrum. Bei ambulanten Kuren geht die Eigenleistung an den jeweiligen Leistungserbringer wie z.B. den Physiotherapeuten.
 
Der Eigenanteil bei stationären Kuren – inkl. der Mutter- oder Vater Kind-Kuren – beträgt 10,– EUR täglich. Das gleiche gilt für die ambulante Rehabilitation.
 
Bei der ambulanten Kur beteiligen Sie sich mit 10 % an den Kosten für die Kurmittel, die Ihnen der Kurarzt verschrieben hat. Pro Verordnung bzw. Rezept fallen noch einmal jeweils 10,– EUR an. Übrigens: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen noch nichts dazu bezahlen!

Ambulante Kur

Bei einer ambulanten Kur zur Vorsorge oder Reha, früher auch "Offene Badekur" genannt, können Sie den Kurort und die Unterkunft gemeinsam mit Ihrem Arzt auswählen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe kann ein pauschaler Zuschuss von höchstens 13,– EUR (für chronisch kranke Kleinkinder bis zu 5 Jahren 21,– EUR) pro Kurtag gewährt werden.

Stationäre Kur

Reichen ambulante Maßnahmen nicht aus, kann die Krankenkasse eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Kurklinik, einem Sanatorium oder einer Rehabilitationseinrichtung bewilligen. Dabei übernimmt sie i.d.R. für drei Wochen alle Kosten. Sie tragen lediglich die Selbstbeteiligung von 10,– EUR pro Tag.
 
UNSER TIPP: Falls für Ihre Krankheit eine andere feste Behandlungszeit notwendig oder eine Verlängerung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, so ist auch das grundsätzlich möglich. Fragen Sie Ihre Krankenkasse!

Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten vollständig, lediglich der Eigenanteil von 10,– EUR pro Tag fällt an - allerdings nur für das Elternteil. Das Kind ist immer von der Zuzahlung befreit. Die Fahrtkosten bezahlt ebenfalls Ihre Krankenkasse. Nähere Auskünfte können Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, aber auch von kirchlichen und gemeinnützigen Trägern wie z.B. der Caritas, des DRK oder der AWO. Oder Sie wenden sich direkt an das Müttergenesungswerk.

Die Kur ohne Antrag

Sie können auch eine Kur machen, ohne dass Sie vorher bei der Krankenkasse einen Antrag stellen müssen. Wenn Sie in Ihrem Heimatort beim Arzt waren und bereits ein Rezept für Heilbehandlungen bekommen haben, können Sie sich entweder in Ihrem Wohnort einen Physiotherapeuten suchen, bei dem Sie Ihre Massage oder Fangopackung einlösen. Oder aber Sie steigern den wohltuenden Effekt und verbinden die Behandlungen mit einer kleinen Auszeit in einem Heilbad oder Kurort. Die Kosten für die Anwendung übernimmt die Krankenkasse. Sie leisten nur die übliche Zuzahlung von 10,– EUR pro Rezept und 10 % der Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Anreise organisieren und zahlen Sie selbst.
 
Wenn Sie noch nicht beim Arzt waren, aber Beschwerden haben, können Sie auch direkt im Kurort oder Heilbad zum Kurarzt gehen. Er steht Ihnen während der Behandlung zur Seite, kann diese falls nötig auch ändern oder Folgerezepte ausstellen. Bei der Verordnung von Heilmitteln tragen Sie 10 % der Kosten als Zuzahlung. Außerdem sind 10,– EUR pro Rezept zu leisten. Die Praxisgebühr entfällt nur, wenn Sie eine Überweisung "Zum Allgemeinarzt" vorlegen können. Eine Überweisung zu einem Facharzt gilt nicht. Denn was viele nicht wissen: Kurärzte (oder auch Badearzt genannt) sind in der Regel Allgemeinmediziner mit einer besonderen Weiterbildung und gehören nicht zu einer Fachrichtung wie Haut- oder Zahnärzte. An- und Abreise, Hotel und Verpflegung übernehmen Sie.

Präventionsprogramme

Deutsche Heilbäder und Kurorte sind Kompetenzzentren der Gesundheit. Das vielfältige und qualifizierte Angebot reicht von Nordic Walking-Kursen über autogenes Training, Raucherentwöhnung bis hin zur Ernährungsberatung. Erkundigen Sie sich, welche Präventionsmaßnahmen Ihre Krankenkasse anbietet oder unterstützt. Bei Unterkunft, Mahlzeiten und Anfahrt haben Sie die freie Wahl, die Kosten tragen Sie selbst. Wie viel eine Krankenkasse zu den Vorsorge Kursen dazu gibt, ist sehr unterschiedlich geregelt.

Kompaktkur

Bei dieser besonderen Form der ambulanten Vorsorgekur empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung und übernimmt die vollen Kosten für Arzt und Kurmittel. Der Patient zahlt 10,– EUR Selbstbeteiligung pro Tag. Diese besondere Kurform kann nur zu bestimmten Terminen angetreten werden. Sie können auch eine andere Kurklinik wählen, tragen dann allerdings die Mehrkosten im Vergleich zu der empfohlenen Einrichtung.

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