Die deutschen Kurorte und ihre natürlichen Heilmittel

Einführung in Chemie und Charakteristik der Heilwässer und Peloide

Prof. Dr. rer. nat. Wilhelm Fresenius † / Prof. Dr. rer. nat. Horst Kußmaul

Seit jeher hat sich das Bäderwesen an solchen Orten entwickelt, wo Wässer mit besonderen Eigenschaften aufgefunden wurden, die sich deutlich vom übrigen Grundwasser unterscheiden, seien es Thermen, Sprudel oder mineralstoffreiche Wässer bis hin zu Solen. Allen ist eine gesundheitsfördernde Wirkung eigen. Ihre jeweils besondere Zusammensetzung und Entstehung ist inzwischen wissenschaftlich erforscht und wird beschrieben. Vor etwa einem Jahrhundert hat man begonnen, für diese Heilwässer allgemeingültige Qualitätsstandards aufzustellen, die, dem allgemeinen wissenschaftlichen Fortschritt und den sich ändernden rechtlichen Anforderungen folgend, regelmäßig fortgeschrieben werden. Sie sind als Mindeststandards für Heilwässer Teil der Kriterien für die Strukturqualität der deutschen Heilbäder und Kurorte, welche Eingang in das jeweilige Kurorterecht der Länder gefunden haben. In die Betrachtung werden auch die für kurative Zwecke eingesetzten Peloide u. a. aus Mooren, Schlick und Fango einbezogen. Aus der tabellarisch aufgelisteten Zusammensetzung der örtlichen Kurmittel der Heilbäder kann der Arzt oder informierte Laie Aufschlüsse über deren Eignung für die jeweils gewünschten Zwecke entnehmen.

Entstehung der Heilquellen

Viele Hydrogeologen haben sich mit der Entstehung unserer Heilquellen befasst und sie geologisch und hydrologisch beschrieben. Einleitend soll auf einige Grundtatsachen der Entstehungsmöglichkeiten unserer Heilwässer hingewiesen werden.
 
Der größte Teil des zu Tage tretenden Wassers ist ursprünglich Niederschlagswasser, das über durchlässige Schichten in den Untergrund gelangt ist und nach meist langen Fließwegen in Quellen wieder zum Aufsteigen kommt oder aus Brunnen gewonnen wird. Beim Eindringen in die Tiefe erfolgt im Normalfall etwa alle 33 m eine Erwärmung des Wassers um 1 °C. Durchfließt das Wasser auf diesem Weg praktisch unlösliche Gesteinsschichten, so wird es mit einem geringen Gehalt an Mineralstoffen aber – bei entsprechender Tiefe des Eindringens in das Gestein – erwärmt als Therme auftreten. Nimmt ein Wasser auf seinem Weg durch den Untergrund z. B. noch Kohlenstoffdioxid (früher Kohlendioxid, CO2) auf, das zumeist aus ersterbenden Vulkanen stammt, so verändern sich die Löslichkeitsverhältnisse wesentlich. Durch Umsetzungen mit den durchflossenen Gesteinsschichten kommt es zu einer Zunahme des Mineralstoffgehaltes des Wassers unter Bildung von überwiegend Calcium- und Magnesium-Hydrogencarbonaten.
 
Ein solches Wasser kann auch so genanntes „juveniles“ Wasser aufnehmen, das aus der Kondensation von Wasserdampf über Vulkanherden stammt. Kohlenstoffdioxid hat aber nicht nur die Eigenschaft, das Lösungsvermögen des Wassers zu erhöhen, sondern ist auch wesentlich für das Aufsteigen der Quellen. Dies wird bei kohlensäurehaltigen Wässern deutlich sichtbar durch das Auftreten von „Sprudeln“. Ein höherer Mineralstoffgehalt des Wassers wird in vielen Fällen durch das Auslaugen von Salzlagerstätten verursacht. Es können im Wesentlichen kochsalzhaltige Lagerstätten, aber auch Gipslager und Kalkgesteine eine wichtige Rolle für den Mineralstoffgehalt der Quellen spielen. In einem Mineralwasser, das aus dem Gipslager Schwefelverbindungen aufgenommen hat (Sulfate), kann durch Reduktion Sulfid entstehen, das als Sulfid-Schwefel erfasst wird. Auf dem häufig sehr langen Fließweg des Wassers können unter geänderten Milieubedingungen sekundäre Umsetzungen wie Ionenaustausch, Ausfällung und Wiederauflösung stattfinden. Betroffen hiervon sind neben den Hauptbestandteilen vor allem die natürlichen Spurenelemente wie Eisen, Mangan und Arsen.
 
Für die Neubohrung von Quellen, aber auch bei ihrer Neufassung ist es entscheidend, die hydrogeologischen Verhältnisse vorher gründlich zu erforschen, um das gewünschte Ergebnis, die Gewinnung eines geeigneten Heilwassers, weitgehend sicherzustellen.
Abgrenzung des Begriffes Heilwasser
Die Grenzen zwischen einem Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung, einem natürlichen Mineralwasser im Sinne der Mineral-, Quell- und Tafelwasser- Verordnung und einem Heilwasser im Sinne der Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen sind das Ergebnis vielfältiger Diskussionen über einen langen Zeitraum. Im Jahre 1911 erfolgte auf Grund statistischer Erhebungen in den „Nauheimer Beschlüssen“ eine Festlegung der Grenzen des Begriffs Mineralwasser. Grundlage hierfür waren die Arbeiten von L. Grünhut (Chem. Laboratorium Fresenius), der mit großer Sorgfalt die Zusammensetzung zahlreicher bekannter Heilquellen mit der unserer Trinkwässer verglichen hatte. Dabei hatte er erkannt, dass Mineral- bzw. Heilwässer häufig mehr als 1 g gelöste feste Bestandteile pro kg Wasser enthalten, während Trinkwasser normalerweise deutlich darunter liegt.
 
Darüber hinaus wurde auch damals schon eine Reihe von Spurenelementen wie z. B. Eisen und Iodid ermittelt, die, unabhängig von der Gesamtkonzentration der Mineralstoffe, als wertbestimmend in die „Nauheimer Beschlüsse“ mit aufgenommen worden sind. Im Verlauf der letzten 50 Jahre ist unter stärkerer Betonung pharmakologischer Erfahrungen eine Revision dieser ursprünglich deutschen Liste von charakteristischen Elementen erfolgt.
 
In Europa ist es bisher nicht gelungen, zu einer einheitlichen Auffassung über die Abgrenzung des Begriffes Heilwasser vom Mineralwasser zu kommen. Hier stehen sich die traditionellen „romanischen“ und „germanischen“ Auffassungen gegenüber. Während z. B. in Deutschland und Österreich der Gesetzgeber klar zwischen Heilwasser als Arzneimittel und natürlichem Mineralwasser als Lebensmittel unterscheidet, ist in den „romanischen Ländern“, wie Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, nur das natürliche Mineralwasser gem. der EG-Richtlinie national gesetzlich einheitlich geregelt. Es wird unterschieden in ein Mineralwasser als Lebensmittel für den täglichen Gebrauch und in ein solches mit therapeutischen Eigenschaften, das für den „Thermalismus“ – wie die Kurortmedizin in diesen Ländern genannt wird – eingesetzt wird.
 
In Brüssel wurde 1980 für den EG-Bereich eine Richtlinie für Mineralwasser beschlossen, die 1984 in deutsches Recht übertragen wurde. Die Übernahme der entsprechenden Regelung für das Trinkwasser ist 1986 erfolgt.
 
Für die Bundesrepublik Deutschland gelten für Heilwässer zusätzlich die bereits erwähnten „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“, in denen u. a. die Grundlagen für die Artbezeichnungen und Anforderungen an die natürlichen Heilmittel des Bodens festgelegt sind. 1982 ist ein Kommentar hierzu erschienen, der die Begriffsbestimmungen im Einzelnen erläutert. Er wird derzeit überarbeitet.
 
Einige Abschnitte aus den Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards von 1998, die die natürlichen ortsgebundenen Heilmittel und die Peloide betreffen, werden hier anschließend aufgeführt. Die Begriffsbestimmungen wurden im Vergleich zu früheren Auflagen grundlegend überarbeitet.
 
Dabei wurde im Teil A nach dem medizintheoretischen Ansatz der medizinischen Kur die Definition der Kur mit der hierfür erforderlichen Struktur- und Prozessqualität der Kurorte dargestellt. Im Teil B sind dann die eigentlichen Voraussetzungen für die Verleihung von Artbezeichnungen der Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen aufgeführt. Dabei wurden vor allem die neuen rechtlich verbindlichen Festlegungen von Bund und Ländern berücksichtigt. Unabhängig hiervon sind auch die wissenschaftlichen Fortschritte eingearbeitet worden. Die Angaben über die Charakterisierung und Nomenklatur der Wässer sollen erst im Zusammenhang mit den Analysen besprochen werden. Aufbau und Umfang der Analysen haben sich insbesondere durch stärkere Berücksichtigung der essenziellen und toxischen Spurenelemente sowie durch Aufnahme der Bestimmung organischer Inhaltsstoffe beziehungsweise dem Nachweis ihrer Abwesenheit infolge der Anforderungen des Arzneimittelgesetzes erheblich geändert.
 
Auszug aus den Begriffsbestimmungen, die Ziffern in Klammern beziehen sich auf die Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards von 1998.

Natürliche Heilmittel des Bodens (2.1)
Natürliche ortsgebundene Heilwässer (2.1.1)
Natürliche Heilwässer werden aus einer oder mehreren Entnahmestellen (Heilquellen), die natürlich zu Tage treten oder künstlich erschlossen sind, gewonnen. Auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften und/oder nach der balneologischen Erfahrung oder nach medizinischen Erkenntnissen haben sie nachweisbare therapeutische Wirkungen, die zur Prävention, kurativen Therapie und Rehabilitation genutzt werden.
Heilwässer werden von Heilbädern und Heilquellen-Kurbetrieben zu therapeutischen Zwecken ortsgebunden angewandt.
 
Natürliche Heilwässer erfüllen diese Ortsbindung nur durch ihre unmittelbare Gewinnung und Anwendung am Quellort. Als Quellort gilt auch der Ort, an dem das Heilwasser aus einer mit der Quellöffnung fest verbundenen Rohrleitung austritt. Der Transport des Heilwassers zu Zwecken kurortmedizinischer Nutzung in Tankwagen ist unzulässig.
 
Zusammensetzung und Beschaffenheit (2.1.1.1)
Die chemische Zusammensetzung und die physikalischen Eigenschaften sowie die einwandfreie hygienische und mikrobiologische Beschaffenheit sind neben der therapeutischen Eignung durch Heilwasseranalysen nachzuweisen und durch Kontrollanalysen regelmäßig zu überprüfen.

Sie dürfen nicht Inhaltsstoffe oder Eigenschaften besitzen, die gegen die Verwendung als Heilwasser sprechen.
 
Medizinisch-balneologische Begutachtung (2.1.1.2)
Die therapeutische Eignung von Heilwasser ist durch wissenschaftliche Gutachten eines medizinisch-balneologischen Instituts oder eines anerkannten medizinisch-balneologischen Sachverständigen nachzuweisen.
 
Hygienische Beschaffenheit (2.1.1.3)
Es ist nachzuweisen, dass Heilwässer am Quellaustritt und am Ort der Anwendung bzw. bei der Abfüllung und bei dem Inverkehrbringen als Versand-Heilwässer in den für den Verbraucher bestimmten Behältnissen hygienisch und mikrobiologisch einwandfrei sind.
 
Charakterisierung (2.1.1.4)
Natürliche Heilwässer können auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung oder ihrer physikalischen Eigenschaften nach folgenden naturwissenschaftlichen Grundsätzen charakterisiert werden, wobei die arzneilich wirksamen Bestandteile regelmäßig die zur Charakterisierung herangezogenen Ionen und wertbestimmenden Einzelbestandteile umfassen:
  1. Wässer, die einen Mindestgehalt von 1g/l gelöste Mineralstoffe aufweisen. Für bestimmte Indikationen sind höhere Konzentrationen erforderlich. Zur chemischen Charakterisierung werden alle Ionen herangezogen, die mit einem Äquivalentanteil von wenigstens 20 % an der Gesamtkonzentration beteiligt sind. Dies sind in der Regel Natrium, Calcium, Magnesium, Chlorid, Sulfat und Hydrogencarbonat. Die Ionen sind mit den in der Chemie üblichen Namen zu kennzeichnen. Dabei werden erst die Kationen und dann die Anionen aufgezählt. Sind bei einem Wasser mehrere Kationen oder Antionen anzuführen, so werden diese in absteigender Größenordnung ihrer Äquivalentanteile (in mmol-%) aufgezählt. Die Äquivalentanteile beziehen sich auf die Summe der Kationen = 100 % und die Summe der Anionen = 100 %
  2. Wässer, die besondere wertbestimmende Einzelbestandteile enthalten und folgende Mindestwerte erreichen:
    1. Eisenhaltige Wässer 20 mg/l zweiwertiges Eisen (Fe)
    2. Iodhaltige Wässer 1 mg/l Iodid (I )
    3. Schwefelhaltige Wässer 1 mg/l Sulfidschwefel (S)
    4. Radonhaltige Wässer 666 Bq/l Radon (Rn) (=18 nCurie/l)
    5. Säuerlinge 1.000 mg/l freies gelöstes Kohlenstoffdioxid (CO2) für Trinkzwecke, 500 mg/l CO2 für Badezwecke
    6. Fluoridhaltige Wässer 1 mg/l Fluorid (F).
     
  3. Wässer, deren Temperaturen von Natur aus am Austrittsort mehr als 20 °C betragen, können als Thermen oder Thermalquellen charakterisiert werden.

    Kohlensäurehaltige Thermalwässer mit höherer Temperatur können als „Thermalsäuerlinge“ bezeichnet werden, wenn am Austrittsort mindestens 1000 mg/l freies gelöstes Kohlenstoffdioxid enthalten sind.
  4. Wässer, die in 1 Liter mindestens 5,5 g Natrium- und 8,5 g Chloridionen (entsprechend 240 mmol/l Natrium- bzw. Chloridionen) enthalten, können die konventionelle Bezeichnung „Sole“ führen.
  5. Alle Mindestwerte der Wässer müssen am Ort der Anwendung erreicht werden.
  6. Die Ziffern 1 bis 5 gelten für die kurmedizinische Anwendung vor Ort. Darüber hinaus gelten die allgemeinen erfahrungsmedizinischen Erkenntnisse. Für Versandheilwässer als Fertigarzneimittel sind die Zulassungsbestimmungen im Hinblick auf die chemische Zusammensetzung zu beachten.
  7. Wässer, die keine der angeführten Voraussetzungen erfüllen, müssen ihre Eignung, Heilzwecken zu dienen, durch klinische Gutachten nachweisen.
(Anmerkung der Autoren: Diese Anforderungen gelten für natürliche Heilwässer, die als ortsgebundene Kurmittel angewendet werden. Die abgefüllten Heilwässer fallen unter das Arzneimittelgesetz und bedürfen dementsprechend einer besonderen Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.)

Natürliche ortsgebundene Heilgase (2.1.2)
Natürliche Heilgase gehören zu den natürlichen Heilmitteln aus überwiegend tieferen Erdschichten. Sie stammen aus Gasvorkommen, die natürlich zu Tage treten oder künstlich erschlossen werden.
 
Von den natürlichen Heilgasen werden zur Zeit Kohlenstoffdioxid, Radon und Schwefelwasserstoff zu Therapiezwecken eingesetzt.
Natürliche Peloide (2.1.3)
Peloide sind durch geologische und/oder biologische Vorgänge entstandene anorganische oder organische Gemische, die entweder bereits von Natur aus feinkörnig vorliegen oder durch einfache Aufbereitung in feinkörnigen bzw. feinzerkleinerten Zustand gebracht werden und in der medizinischen Praxis in Form von schlammoder breiförmigen Bädern oder Packungen Verwendung finden. Peloide können in der Natur sowohl wasserhaltig als auch trocken vorkommen.
 
Ihre Krankheit heilenden, lindernden oder verhütenden Eigenschaften sind durch wissenschaftliche Gutachten eines medizinisch-balneologischen Instituts oder eines anerkannten medizinisch-balneologischen Sachverständigen nachzuweisen. Sie müssen sich ebenso wie die Heilwässer und -gase durch besondere Wirkungen auf den menschlichen Organismus bewährt haben. Ihre chemische Zusammensetzung und ihre physikalischen Eigenschaften sind durch Peloid-Analysen nachzuweisen und durch Kontrollanalysen zu überprüfen.
Klassifizierung (2.1.3.1)
Balneologisch verwendete Torfe und Schlämme werden unter dem Begriff „Peloide“ zusammen gefasst. Die Schlämme sind geologisch-genetisch den Gruppen der Lockergesteine und Festgesteine zuzuordnen. Bei Torfen handelt es sich überwiegend um humifizierte Sedimente biologischen Ursprungs.
 

Gewinnung und Lagerung (2.1.3.2)
Peloide müssen so gewonnen und gelagert werden, dass sich ihre Zusammensetzung nicht ändert; sie müssen von hygienisch einwandfreier Beschaffenheit sein.

Wiederverwendung (2.1.3.3)
Bereits verwendeter Badetorf darf – zur Schonung der existenzbedrohten Moorgebiete – nach einer Lagerung von mindestens 5 Jahren in der ursprünglichen Lagerstätte oder in speziellen Regnerationsbecken erneut einer balneotherapeutischen Verwendung zugeführt werden. Vor der Wiederverwendung ist eine Peloid-Analyse durchzuführen, die Bedenken gegen die erneute Verwendung ausschließen muss.
 
Bei Unbedenklichkeit des wieder verwendeten Materials ist das Bade-/Packungspeloid in einem Mischungsverhältnis von mindestens 1 Teil Frischmaterial mit 1 Teil abgebadetem Badetorf aufzubereiten. Eine sorgfältige Mischung muss für jede einzelne Anwendung gewährleistet sein.
 
Die Verwendung eines Peloidbades für verschiedene Personen ist nicht zulässig. Eine Wiederverwendung anorganischer Peloide sowie von Schlick ist nicht zulässig.
 
Natürliche Heilmittel des Meeres (2.2)
Meerwasser, das zu therapeutischen Zwecken gewonnen wird, ist ein natürliches Heilmittel des Meeres und kann unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsart aufbereitet und – unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften – zu Heilzwecken angewendet oder in Verkehr gebracht werden.
 
Hygienische Anforderungen (2.2.2)
Meerwasser, das als Heilmittel in Wannenbädern oder Schwimm-, Bewegungs- oder Therapiebecken, zum Inhalieren und für Trinkkuren (als Heilwasser) genutzt wird, muss den allgemeinen hygienischen und mikrobiologischen Anforderungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsart entsprechen. Im Rahmen der Gewinnung, Nutzung und Überwachung sind die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
 
Ende der Zitate aus den „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards“.

Untersuchung und Charakteristik der Heilwässer

Physikalische und physikalisch-chemische Daten sowie die chemische Zusammensetzung eines Heilwassers sind auch für den Balneologen von wesentlicher Bedeutung. Auf Grund der naturwissenschaftlichen Charakterisierung eines Wassers kann er häufig im Vergleich mit den entsprechenden Daten bekannter Heilquellen erste Hinweise auf mögliche Indikationen bekommen. Um solche Vergleiche zu ermöglichen, sind in den „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards“ Analysennormen festgelegt für Heilwasser-, Meerwasser-, Heilgas- und Peloidanalysen. Analysenmethoden sind an anderer Stelle zu finden, z. B. „Handbuch der Lebensmittelchemie, Bd. VIII, Teil 2 (Untersuchung der Mineral- und Heilwässer von W. Fresenius und K.-E. Quentin und Mitarbeitern, Springer- Verlag) und DEV.
 
In den „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards“ sind einheitliche Mindestanforderungen an eine Heilwasseranalyse, die alle 10 Jahre durchzuführen ist, festgelegt. Alle 2 Jahre ist eine Kontrollanalyse erforderlich. Deutet die Kontrollanalyse auf eine wesentliche Änderung in der Beschaffenheit des Wassers hin, oder ist eine Neufassung der Quelle erfolgt, so muss erneut eine Heilwasseranalyse durchgeführt werden. Bei Heilbrunnenbetrieben muss alle 5 Jahre eine Heilwasseranalyse der Flaschenabfüllung (= Fertigarzneimittel) erfolgen, da die Zulassung nur 5 Jahre gültig ist. Die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Bundesländer hat im Mai 1986 Richtlinien für die Überwachung von Heilwasserbetrieben und Heilquellen erlassen, die von Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern als Verwaltungsvorschriften veröffentlicht wurden, aber auch von den übrigen Bundesländern weitgehend angewendet werden.
 
Für die Darstellung der Analysen liegen DIN-Vorschriften (DIN 38402 Teil 1, A.5) vor. Die in Tabelle 1 als Beispiel dargestellte Analyse vom „Solesprudel“ in Bad Homburg v. d. H. entspricht im Wesentlichen dieser DIN-Vorschrift. Die Zusammensetzung des Heilwassers vom „Solesprudel“ wurde durch eine neuere Heilwasseranalysen bestätigt.
Bei der in Tabelle 1 zusammengefassten Analyse handelt es sich entsprechend den „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards“ um einen Mindestumfang. Von den beteiligten Wissenschaftlern sind je nach den gegebenen Verhältnissen und dem Stand der Wissenschaft weitere Untersuchungen durchzuführen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis der Abwesenheit von Umwelteinflüssen. Hier wird voraussichtlich der Nachweis weiterer anthropogener organischer Verbindungen noch an Bedeutung gewinnen, z. B. von Pflanzenbehandlungs und Schädlingsbekämpfungsmitteln. Auch die Auswahl der Spurenelemente wird sich den neueren Forschungsergebnissen anpassen müssen. Dies gilt insbesondere für essenzielle Spurenelemente. Hier ist eine Erweiterung der bisherigen Liste zu erkennen. Bei den toxischen Spurenelementen ist festzustellen, dass diese kaum in den Heilwässern gefunden werden, wenn man von dem gelegentlichen Vorkommen an natürlich vorhandenem Arsen absieht.
 
Zur Darstellung der chemischen Analyse ist zu bemerken, dass in Angleichung an die übrigen Wasseranalysen die Massenkonzentration in mg/l angegeben wird und nicht mehr in mg/kg. Praktisch kann dies nur bei höher konzentrierten Wässern zu einer Änderung der Zahlenwerte führen. Neu ist auch die Äquivalentkonzentration (meq) in mmol/l. Gegenüber dem früher üblichen mval/l ist dieser Begriff klar definiert. Soweit es die Heil- und Mineralwasseranalyse betrifft, sind aber die Zahlenwerte unverändert.
 
 
Setzt man die Summe der Äquivalente der Kationen und Anionen jeweils gleich 100, so erhält man die Stoffmengenanteile als Äquivalente (meq) in %. Für die Kennzeichnung eines Heilwassers werden alle Hauptbestandteile herangezogen, deren Stoffmengenanteile (meq) 20 % übersteigen. In unserem Beispiel gilt dies nur für Natrium und Chlorid. Bei der vorliegenden Analyse werden von Natrium und Chlorid 240 meq/l überschritten, sodass die Bezeichnung „Sole“ zutrifft. Von den eine Heilquelle charakterisierenden besonders wirksamen Bestandteilen überschreitet nur der Gehalt an gelöstem Kohlenstoffdioxid den hierfür festgelegten Mindestwert. Daraus ergibt sich die Kennzeichnung als eine „kohlensäurehaltige Sole“ oder als „Solesprudel“.

Zusammenstellung der Heilquellen der Bäder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend ihrer Charakteristik

In der Tabelle 2 ist in Anlehnung an die Erläuterungen zu den Artbezeichnungen der „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandard“ eine Zusammenstellung der Quellen der deutschen Heilbäder auf Grund ihrer Charakteristik, die sich aus der chemischen Analyse ergibt, erfolgt. Dementsprechend sind Hauptgruppen die Chloridwässer, die Hydrogencarbonatwässer und die Sulfatwässer. Carbonatwässer sind in Deutschland nicht vorhanden. Zu den Wässern, die, ohne die Forderung von 1 g gelösten festen Bestandteilen in 1 l Wasser zu erfüllen, aber doch zu den natürlichen Heilwässern auf Grund ihrer besonderen wirksamen Bestandteile gerechnet werden, gehören die Gruppen der schwefelhaltigen Wässer, Säuerlinge, Thermen, fluorid-, iod-, radon- und eisenhaltigen Wässer. Abschließend folgen mineralarme kalte Quellen, früher so genannten Akratopegen, bei denen auf Grund der Erfahrung und klinischen Beobachtung Heilwirkungen angegeben werden.
 
Bei den Hauptgruppen sind dann entsprechend den vorhandenen Anionen weitere Unterteilungen erfolgt. Zum Beispiel sind bei den Chloridwässern als besondere Gruppen aufgeführt: Chlorid-Hydrogencarbonat- Wässer, Chlorid-Sulfat-Wässer, Chlorid-Hydrogencarbonat- Sulfat-Wässer. Die Reihenfolge ist durch den jeweils vorhandenen Gehalt an einzelnen Anionen bestimmt, und zwar sind sie nach absteigender Reihenfolge der meq-% geordnet. In der Tabelle sind aber neben den die Einteilung bestimmenden Anionen auch die Kationen mit aufgeführt, die 20 meq-% überschreiten, d. h. Natrium-Ionen, Magnesium-Ionen und Calcium-Ionen. Die Reihenfolge in der Tabelle gibt allerdings nicht immer die Reihenfolge der Charakteristiken wieder. Dies gilt vor allem für die Sulfat-Wässer, bei denen der Calciumgehalt im Allgemeinen den Magnesiumgehalt überschreitet. Auch bei den Hydrogencarbonat-Sulfat-Wässern liegt im Allgemeinen der Calciumgehalt über dem Natriumgehalt. Da aber innerhalb der einzelnen Gruppen unterschiedliche Reihenfolgen der Kationen gegeben sind, ist hier kein Versuch einer absolut exakten Wiedergabe der charakteristischen Kationen bezüglich ihrer Reihenfolge gemacht worden. Entsprechend der festgelegten Charakteristik unserer Heilquellen sind diesen Hauptbestandteilen die charakteristischen Spurenelemente vorangestellt, wie Eisen-, Fluorid-, Iodid-Ionen, aber auch Hinweise auf Sulfid-Schwefel und den Gehalt an Radon. Ferner sind in dieser Tabelle nach den Hauptbestandteilen in allen zutreffenden Fällen als Hinweise auf die Überschreitung der vorgesehenen Mindesttemperatur von 20 °C die „Thermen“ aufgeführt, ebenso die Charakteristik „Säuerling“ und die Bezeichnung „Sole“. In letzterem Falle erübrigt sich ein besonderer Hinweis auf das Natrium, dessen Mindestgehalt von 240 meq/l (entsprechend 5,5 g Natrium-Ionen in 1 l Wasser) Voraussetzung für die Charakteristik „Sole“ darstellt.
Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass bei einem Heilwasser z. B. der Gehalt an Sulfid-Schwefel (mit dem Symbol S) oft entscheidend ist für die Anwendung des Heilwassers, und die anderen in der Tabelle mit aufgeführten Bestandteile, von der medizinischen Seite her gesehen, nur von untergeordneter Bedeutung sein können. Um die Tabelle einigermaßen übersichtlich zu gestalten, sind in ihr für die verschiedenen charakteristischen Bestandteile die üblichen chemischen Symbole aufgeführt. Dabei ist allerdings, was den Tatsachen genauer entsprechen würde, davon abgesehen, sie als Ionen zu bezeichnen. Im Einzelnen sind folgende Abkürzungen verwandt:
 
 
Fe = Eisenhaltig, F = Fluoridhaltig, I = Iodhaltig, Rn = Radonhaltig, Na = Natrium über 20 meq-%, Mg = Magnesium über 20 meq-%, Ca = Calcium über 20 meq-%, t = Therme über 20 °C, CO2 = Kohlensäurehaltige Wässer bzw. Säuerlinge über 1 g CO2/l, Sole = Mehr als 240 meq/l Natrium und mehr als 240 meq/l Chlorid
 
Es sind in dieser Tabelle die Quellen der deutschen Heilbäder mit ihrer vollständigen Charakterisierung aufgenommen, wie sie sich aus den zur Zeit zur Verfügung stehenden Analysen ablesen lässt. Eine weit gehende Übereinstimmung mit den Angaben im Abschnitt: „Beschreibungen der Heilbäder und Kurorte in der Bundesrepublik Deutschland“ ist angestrebt.
Betrachtet man die Tabelle im Einzelnen, so zeigt sich die außerordentlich große Vielfalt der Heilquellen. Dabei ist es selbstverständlich, dass manche Bäder und Kurorte, die über verschiedenartige Quellen verfügen, auch an verschiedenen Stellen dieser Aufstellung zu berücksichtigen waren. Bei den Chloridwässern findet sich als Hauptkation im Wesentlichen das Natrium. Bei einer Reihe von Quellen, vor allen Dingen bei den Untergruppen, findet sich aber auch vielfach Calcium. Bei den Hydrogencarbonat-Wässern und den Sulfat-Wässern finden sich die drei Kationen in verschiedenen Kombinationen, aber z. T. auch nur Natrium oder nur Calcium. Wässer, die nur durch das Magnesium allein charakterisiert werden, finden sich nicht unter den Quellen der deutschen Heilbäder. Beim Vergleich mit früher aufgestellten entsprechenden Tabellen zeigt es sich, dass einzelne Quellen in ihrer chemischen Zusammensetzung im Laufe der Zeit sich so weitgehend geändert haben, dass sie jetzt einer anderen Gruppe zuzuordnen sind. Es ist also auch von der Frage der Anwendung unserer Heilquellen her durchaus wesentlich und steht in Übereinstimmung mit den Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards, dass in regelmäßigen Abständen die Zusammensetzung der Heilwässer überprüft wird.
 
Für die Veröffentlichung von Analysen, sei es von Heilwässern, Heilgasen oder Peloiden, sind in den Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards Vorschriften angegeben, um eine einwandfreie Information der Ärzte und Patienten sicherzustellen.

Untersuchung und Charakteristik der Peloide

Die in den Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards festgelegten Richtlinien für die Untersuchung der Peloide gelten für die Moore, die von der Anwendungsseite her gesehen die größte Bedeutung haben und für die anorganischen Peloide. Für die Beurteilung der Vorkommen müssen sorgfältig Form, Gestalt und Ausdehnung der Peloid-Lagerstätten angegeben werden. Zur Beurteilung der Qualität für die Anwendung werden Konsistenz und Homogenität ermittelt. Die Wasser-Kapazität dient als Basis für das Mischungsverhältnis von Peloid und Wasser. Die Wärmehaltung gibt eine Aussage über die thermophysikalischen Eigenschaften im Vergleich mit anderen Peloiden. Chemisch sind die organischen Bestandteile sowie in Abhängigkeit von der Menge auch die anorganischen Bestandteile qualitativ oder quantitativ zu ermitteln. Die biologischen Untersuchungen erfolgen in erster Linie unter hygienischen Gesichtspunkten.
 
 
Als Beispiel für eine solche Untersuchung ist ein Auszug der Analyse des Torfes aus dem „Dosenmoor“ bei Neumünster in Tabelle 3 zusammengefasst.
 
 
Der Torf aus dem „Dosenmoor“ ist nach den „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards“ ein organisches Peloid aus einem Hochmoortorf, das in seiner Zusammensetzung und mit seinem hohen Sorptionsvermögen sowie seiner hohen Wärmehaltefähigkeit im Bereich der üblicherweise therapeutisch verwendeten organischen Peloide liegt.
Die mikrobiologische Beschaffenheit des Torfes aus dem „Dosenmoor“ im Originalzustand ist insgesamt gesehen einwandfrei. Es konnten weder pathogene Bakterien noch als pathogen bekannte Schimmelpilze festgestellt werden. Sonstige Mikroorganismen sind in Mengen ermittelt worden, die als unbedenklich bezeichnet werden können.
 
 
Auf Grund dieser Eigenschaften ist er zur Verwendung für balneotherapeutische Zwecke gut geeignet.
 
 
In der Tabelle 4 sind die Bäder aufgeführt, die Moor, Schlamm, Schlick und ähnliche Produkte anbieten.

Die deutschen Kurorte und ihre natürlichen Heilmittel

Mineralheilbäder und Mineral- und Moorheilbäder

Moorheilbäder, Indikationen

Heilklimatische Kurorte

Seeheilbäder und Seebäder

Kneippheilbäder und Kneippkurorte

Prinzipien der Kurortbehandlung

Grundlagen der zeitgemäßen Behandlung in den Heilbädern und Kurorten

Kriterien des Kurerfolgs

Einführung in Chemie und Charakteristik der Heilwässer und Peloide

Therapie mit Ortsspezifika

Physikalische Therapie am Kurort

Sport im Kurort

Diätetik

Trinkkuren

Thalassotherapie

Das Kneippsche Naturheilverfahren

Die Moortherapie

Die Kompaktkur

Wellness im Kurort

Kur und Kurseelsorge

Angebote

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