Ihr Weg zur Kur
Bei dieser Kurform (früher: "Offene Badekur", jetzt nach Sozialgesetzbuch V § 23, 2 "Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten") können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 Prozent der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss in Höhe von höchstens 16 Euro, für Kleinkinder (i.d.R. 1-5 Jahre) 25 Euro pro Kurtag gewähren (Da es krankenkassenspezifische Zuschuss-Varianten gibt, bitte bei der zuständigen Krankenkasse erkundigen). Die Kompaktkur ist eine besondere Form der ambulanten Vorsorgekur
Bei den ambulanten Rehabilitationsleistungen in stationären oder wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen (§ 40, 1 SGB V) empfiehlt die Krankenkasse dem Patienten eine Vertragseinrichtung und übernimmt die vollen Kosten für Arzt und Kurmittel. Allerdings muss sich der Patient mit 10 Euro pro Kurtag selbst an den Kosten beteiligen.